Die Reitanlage des LPSV Donzdorf Alb/Fils verfügt über eine moderne
20x40 Reithalle, einen großen Ebbe-Flut-Sandplatz und einen kleinen
20x40 Ebbe-Flut-Sandplatz. Die Reitplätze sind von den Mitgliedern des
LPSV ganzjährig kostenlos nutzbar. Die Reithalle steht unseren
Vereinsmitgliedern gegen eine geringe Jahresnutzungsgebühr zur
Verfügung.
Jedes Jahr an Himmelfahrt und dem darauffolgenden Wochenende findet
ein tolles Reitturnier mit Spring- und Dressurprüfungen bis zur Kl. M
und Jugendprüfungen auf unserer Anlage statt. In unserer Galerie bekommen Sie einen Einblick in die bereits vergangenen Veranstaltungen.
Reitplatzordnung
für einen fairen und ordentlichen Betrieb
Die Reitplatzordnung des Ländlichen Pferdesportvereins Donzdorf Alb/Fils e.V. stellt sicher, dass unsere Reitplätze optimal und sicher genutzt werden. Nur Mitglieder dürfen die Plätze kostenlos nutzen, während Gastreiter eine Gebühr entrichten. Alle Nutzer sind verpflichtet, die Plätze sauber zu halten und den Anweisungen des Platzwartes zu folgen. Unsere Regeln gewährleisten ein harmonisches Miteinander und eine sichere Umgebung für Pferd und Reiter. Weitere Details finden Sie in unserer vollständigen Reitplatzordnung.
1. Die Benutzung der Reitplätze ist nur den Mitgliedern des LPSV gestattet!
2. Für Nicht-Mitglieder und Gastreiter besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den 1. Vorsitzenden des LPSV, die Reitplätze zu benutzen. Dafür entfallen Kosten pro Pferd in Höhe von 10 EURO.
3. Reiten auf eigene Gefahr!
4. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn ohne Reithelm geritten wird!
5. Das Rauchen auf den Reitplätzen ist verboten!
6. Das Longieren und Freilaufen der Pferde auf den Plätzen ist nicht gestattet!
7. Alle Reiter müssen nach Benutzung der Reitplätze den Pferdemist sofort entfernen! Die Entsorgung erfolgt in der dafür errichteten Mulde.
8. Hunde bleiben außerhalb der Reitplätze und müssen an der Leine geführt werden!
9. Bei Lehrgängen, Turnieren und sonstigen Veranstaltungen sind die Reitplätze für andere Aktivitäten gesperrt.
10. Gefundene Gegenstände wie Gerten, Sporen, Longen usw. bitte nicht mitnehmen; sie sollten am Richterturm deponiert werden.
11. Den Anweisungen des Gremiums sowie des Platzwartes sind Folge zu leisten. Ebenso ist der Belegungsplan für Reiten, Springen, Dressur (er ist im Schaukasten ausgehängt) bindend und die Benutzer haben sich an die Zeiten zu halten.
12. Sollten benutzte Parcours-Materialien defekt gehen, müssen diese von den Verursachern auf deren Kosten unverzüglich ersetzt werden.
13. Das Gremium behält sich vor, bei Zuwiderhandlung Mitglieder von der Benutzung der Reitplätze auszuschließen. Die Reithallenordnung des LPSV gilt für alle Benutzer gleichermaßen.
14. Im übrigen gelten die üblichen Bahnregeln: Vor dem Betreten der Reitbahn muss „Bahn frei“ gerufen werden, die Antwort „Bahn ist frei“ ist abzuwarten. Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten erfolgt stets in der Mitte des Zirkels. Von anderen Pferden ist immer ein Sicherheitsabstand (ca. 2,5 m) zu halten. Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabende oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei. Auf dem Zirkel reitende Reiter haben Reitern, die den Hufschlag der ganzen Bahn benutzen, diesen freizuhalten. „Ganze Bahn geht vor Zirkel!“ Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist grundsätzlich rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindenden Reitern gehört der Hufschlag.